Worum es geht

Melde­pflichten sind kein Nebenprodukt der Verwaltung.

Ein Versorgungswerk meldet an die Finanzverwaltung, an die gesetzlichen Krankenkassen, an die Deutsche Renten­ver­sicherung und an die Kammern – jeweils elektronisch, fristgebunden und in einem vorgeschriebenen Format. Fehler kommen als Rückweisung zurück und müssen korrigiert neu gemeldet werden. Genau dafür ist der Meldeteil von netPension® gebaut: Er kennt die Formate, die Fristen und den Weg zurück.

Mit eigener Seite

Die fünf Verfahren, die den Alltag bestimmen.

Elektronischer Befreiungsantrag (EBEF)

Elektronische Beantragung und Verarbeitung der Befreiung von der gesetzlichen Renten­versicherungs­pflicht nach § 6 SGB VI über das zuständige Versorgungs­werk.

Arbeitgebermeldeverfahren netPension DASBV

Elektronische Verarbeitung von Arbeitgeber­meldungen zu Beschäftigungs- und Beitragsdaten über die zentrale Annahme- und Verteilstelle der berufsständischen Versorgungs­einrichtungen.

DEÜV-Meldungen im Arbeitgebermeldeverfahren

Verarbeitung von An-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungs­meldungen nach der DEÜV als Bestandteil des elektronischen Arbeitgeber­melde­verfahrens über die DASBV.

Zahlstellenmeldeverfahren netPension ZMV

Elektronischer Datenaustausch zwischen Zahlstellen und gesetzlichen Krankenkassen über beitragspflichtige Versorgungs­bezüge sowie Übermittlung der erforderlichen Beitrags­nachweise.

Rentenbezugsmitteilungen an die ZfA (RBM)

Elektronische Übermittlung steuerlich relevanter Renten- und Leistungsdaten berufsständischer Versorgungs­werke an die ZfA zur Weitergabe an die Finanz­verwaltung.

Weitere Verfahren

Kassen­meldungen, Kammerdaten und die Register­modernisierung.

MVA-Meldungen

Krankenkassen melden Leistungsbezüge und beitrags­pflichtige Werte. netPension® identifiziert das Mitglied, ermittelt den Beitrag und verarbeitet ihn im Mitgliedskonto.

Kammerabgleich

Regelmäßiger Abgleich von Kammerstatus und Mitgliederbestand – mit Treffern, Änderungen und Klärfällen statt einer Sammelliste.

NOOTS und Registermodernisierung

Die technische Basis dafür, dass Nachweise nicht zweimal abgefragt werden. Seit Januar 2026 in einer ersten Version im Livebetrieb.

Ebenfalls unterstützt

Ohne eigene Seite.

Eigene Seiten folgen, sobald die Verfahrensbeschreibungen vorliegen.

  • PUEG-Meldungen

  • Sterbe­daten­abgleich

  • Digitale Rentenübersicht

Wenn sich ein Verfahren ändert, ändern wir die Software.

Formate und Fristen werden von außen gesetzt und ändern sich regelmäßig. Anpassungen sind Teil der Pflege, nicht ein eigenes Projekt. Eine Korrektur ist in der Regel binnen 24 Stunden ausgeliefert.

Ohne Systemwechsel

Das Zahlstellen­melde­verfahren gibt es auch einzeln.

netPension® ZMV lässt sich getrennt vom Bestands­führungs­system nutzen – als Software as a Service oder im eigenen Haus. Die Daten kommen über eine Schnittstelle aus Ihrer bestehenden Fachanwendung. Für Versorgungs­werke, Pensionskassen, Versicherungen und Betriebsrenten­verwaltungen, die ihr System behalten, aber das Melde­verfahren abgeben wollen.

Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?

Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.