Modul
Beitragsverarbeitung nach Ihrer Satzung
Beiträge werden auf Grundlage der Kriterien Ihrer Satzung berechnet und festgesetzt – nicht nach einem Standardmodell, an das Sie sich anpassen müssten.
Worum es geht
Was in der Beitragsverarbeitung passiert.
Im Rahmen der Beitragsverwaltung werden die Beiträge der Mitglieder auf Basis der Kriterien der Satzung der Versorgungseinrichtung berechnet und festgesetzt. Dabei werden Tätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse bearbeitet, Arbeitgeber verwaltet, Bankverbindungsdaten erfasst und Sollstellungsvorgaben zugeordnet.
Funktionen
Was das Modul umfasst.
Bankverbindungen
Erfassung und Bearbeitung von Beschäftigungsverhältnissen
Beitragsfestsetzungen
Beitragsübersichten
Beitragshistorie
Beitragskonten
Manuelle Sollstellungen
Automatische monatliche Sollstellungen
Übersichten je Mitglied
Alle Buchungen nachvollziehbar.
netPension® enthält eine Reihe mitgliedsspezifischer Übersichten, die einen vollständigen Blick auf alle durchgeführten Buchungen zu einem Mitglied geben:
Beitragsübersicht
Beitragshistorie
Beitragskonto
Ihre Satzung ist keine Sonderlocke.
Dank der Architektur von netPension® lassen sich satzungskonforme Beitragsberechnungen für jedes Versorgungswerk mit nur geringem Aufwand integrieren. Stammdaten und Werte sind tabellengesteuert und von Ihnen selbst pflegbar – Beitragsbemessungsgrenzen und Sätze ändern Sie ohne uns.
Stapelverarbeitung
Der Monatslauf – per Mausklick oder automatisch.
Die automatischen monatlichen Sollstellungen der Beiträge lassen sich per Mausklick ausführen oder zu einer festen Zeit automatisiert starten. Das Monats-Journal der automatischen Beitragssollstellung hält fest, was gebucht wurde.
Die erzeugten Buchungen laufen in die Nebenbuchhaltung von netPension® und von dort über die FIBU-Schnittstelle in Ihr Finanzbuchhaltungssystem – Datev, Diamant oder GS-Fibu.
Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?
Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.