Was ist das?

DASBV – Datenservice für berufs­ständische Versorgungs­einrichtungen.

Die DASBV ist für berufsständische Versorgungs­werke eine zentrale Datenannahme- und Verteilstelle, insbesondere im Arbeitgeber­melde­verfahren. Sie dient der Übermittlung der Beitrags- und Beschäftigten­daten aktiver Mitglieder.

Der Hintergrund: Für Arbeitnehmer, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Renten­ver­sicherung befreit sind, müssen Arbeitgeber zusätzlich zu den normalen Sozial­ver­sicherungs­meldungen Meldungen an die berufsständische Versorgungs­einrichtung abgeben. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 28a Abs. 10 und 11 SGB IV.

Was übermittelt wird

Zwei Datenströme in einem Verfahren.

VerfahrenDEÜV-Meldungen
InhaltAnmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechung, Entgelt und weitere Meldeanlässe
VerfahrenBV-Beitragserhebung
Inhaltmonatliche Beitrags- und Entgeltdaten für das Versorgungswerk

Die DASBV nimmt diese Daten zentral entgegen und verteilt sie anhand des in der Meldung angegebenen Versorgungswerks an die jeweils zuständige Versorgungs­einrichtung.

Ablauf

Vom Arbeitgeber ins Versorgungswerk.

01

Arbeitgeber

Die Lohnab­rechnung erzeugt die Meldung für das befreite Mitglied.

02

DASBV

Nimmt zentral an und verteilt an das zuständige Versorgungswerk.

03

Versorgungswerk

Empfängt die Daten in netPension®.

In netPension®

Ein eigener Kommunikations­bereich.

  • Arbeitgeber- und Mitgliedsdaten

  • DEÜV-Meldungen

  • Monatliche Beitragsmeldungen

  • Korrekturen

  • Rückweisungen und Fehler

  • Zuordnung zur Mitgliedschaft

  • Verbuchung der Beiträge

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