Was ist das?

Das Rentenbezugs­mitteilungs­verfahren, kurz erklärt.

Das Rentenbezugs­mitteilungs­verfahren (RBM) ist ein elektronisches Steuer-Melde­verfahren zwischen einem Versorgungswerk beziehungsweise einer anderen Versorgungs­einrichtung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und der Finanzverwaltung. Gemeldet wird, welche Leistungen ein Versorgungs­empfänger im abgelaufenen Jahr erhalten hat, damit das Finanzamt sie zutreffend besteuern kann.

Rechtsgrundlage. Für berufsständische Versorgungs­werke ist das Verfahren verpflichtend. Maßgeblich sind insbesondere § 22a EStG in Verbindung mit § 93c AO.

Ablauf

Wer meldet wem was.

01

Versorgungs­empfänger

Bezieht eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Er selbst muss nichts melden – das übernimmt die Einrichtung für ihn.

02

Versorgungswerk mit netPension®

Erzeugt die Rentenbezugs­mitteilung aus den Leistungs­daten, die ohnehin im System stehen, und übermittelt sie elektronisch.

03

ZfA

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen sitzt bei der Deutschen Renten­ver­sicherung Bund und ist im Verfahren im Wesentlichen zentrale technische Annahme- und Weiterleitungs­stelle. Sie prüft automatisiert auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und korrektes Datenformat; eine steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls findet dort nicht statt.

04

Finanz­verwaltung

Das zuständige Finanzamt erhält die Mitteilung und legt sie der Besteuerung zugrunde.

In netPension®

Die Meldung entsteht aus dem laufenden Bestand.

Die Leistungs­daten, aus denen die Rentenbezugs­mitteilung gebildet wird, stehen bereits im System – sie werden nicht für die Meldung noch einmal erfasst. Was zu melden ist, ergibt sich aus den Festsetzungen und Habenstellungen des Jahres.

  • Jahresmeldung aus den Leistungs­daten erzeugen, prüfen und übermitteln

  • Rückweisungen der ZfA einlesen, dem Mitglied zuordnen und korrigiert neu melden

  • Protokoll darüber, was wann gemeldet und was bestätigt wurde

  • Anpassung an geänderte Formate als Teil der Softwarepflege

Häufige Fragen

Fragen zur Rentenbezugs­mitteilung.

Wer ist zur Rentenbezugsmitteilung verpflichtet?

Mitteilungs­pflichtig sind die auszahlenden Stellen – bei der berufsständischen Versorgung also das Versorgungswerk, nicht der Versorgungs­empfänger. Für berufsständische Versorgungs­werke ist das Verfahren verpflichtend; Rechtsgrundlage sind insbesondere § 22a EStG in Verbindung mit § 93c AO.

Prüft die ZfA, ob die Besteuerung stimmt?

Nein. Die ZfA prüft automatisiert auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und korrektes Datenformat und leitet weiter. Die steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls erfolgt bei der Finanzverwaltung, nicht bei der ZfA.

Was passiert mit zurückgewiesenen Meldungen?

Sie werden korrigiert und neu gemeldet. netPension® liest die Rückmeldung ein, ordnet sie dem betroffenen Mitglied zu und zeigt an, was zu korrigieren ist – Sie suchen den Fall nicht in einem Protokoll zusammen.

Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?

Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.