Meldeverfahren
Rentenbezugsmitteilung an die ZfA
Das elektronische Steuer-Meldeverfahren zwischen Versorgungswerk, Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen und Finanzverwaltung. Für berufsständische Versorgungswerke verpflichtend.
Was ist das?
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren, kurz erklärt.
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RBM) ist ein elektronisches Steuer-Meldeverfahren zwischen einem Versorgungswerk beziehungsweise einer anderen Versorgungseinrichtung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und der Finanzverwaltung. Gemeldet wird, welche Leistungen ein Versorgungsempfänger im abgelaufenen Jahr erhalten hat, damit das Finanzamt sie zutreffend besteuern kann.
Rechtsgrundlage. Für berufsständische Versorgungswerke ist das Verfahren verpflichtend. Maßgeblich sind insbesondere § 22a EStG in Verbindung mit § 93c AO.
Ablauf
Wer meldet wem was.
01
Versorgungsempfänger
Bezieht eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Er selbst muss nichts melden – das übernimmt die Einrichtung für ihn.
02
Versorgungswerk mit netPension®
Erzeugt die Rentenbezugsmitteilung aus den Leistungsdaten, die ohnehin im System stehen, und übermittelt sie elektronisch.
03
ZfA
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen sitzt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und ist im Verfahren im Wesentlichen zentrale technische Annahme- und Weiterleitungsstelle. Sie prüft automatisiert auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und korrektes Datenformat; eine steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls findet dort nicht statt.
04
Finanzverwaltung
Das zuständige Finanzamt erhält die Mitteilung und legt sie der Besteuerung zugrunde.
In netPension®
Die Meldung entsteht aus dem laufenden Bestand.
Die Leistungsdaten, aus denen die Rentenbezugsmitteilung gebildet wird, stehen bereits im System – sie werden nicht für die Meldung noch einmal erfasst. Was zu melden ist, ergibt sich aus den Festsetzungen und Habenstellungen des Jahres.
Jahresmeldung aus den Leistungsdaten erzeugen, prüfen und übermitteln
Rückweisungen der ZfA einlesen, dem Mitglied zuordnen und korrigiert neu melden
Protokoll darüber, was wann gemeldet und was bestätigt wurde
Anpassung an geänderte Formate als Teil der Softwarepflege
Häufige Fragen
Fragen zur Rentenbezugsmitteilung.
Wer ist zur Rentenbezugsmitteilung verpflichtet?
Mitteilungspflichtig sind die auszahlenden Stellen – bei der berufsständischen Versorgung also das Versorgungswerk, nicht der Versorgungsempfänger. Für berufsständische Versorgungswerke ist das Verfahren verpflichtend; Rechtsgrundlage sind insbesondere § 22a EStG in Verbindung mit § 93c AO.
Prüft die ZfA, ob die Besteuerung stimmt?
Nein. Die ZfA prüft automatisiert auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und korrektes Datenformat und leitet weiter. Die steuerrechtliche Prüfung des Einzelfalls erfolgt bei der Finanzverwaltung, nicht bei der ZfA.
Was passiert mit zurückgewiesenen Meldungen?
Sie werden korrigiert und neu gemeldet. netPension® liest die Rückmeldung ein, ordnet sie dem betroffenen Mitglied zu und zeigt an, was zu korrigieren ist – Sie suchen den Fall nicht in einem Protokoll zusammen.
Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?
Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.