Was ist das?

Das Zahlstellen­melde­verfahren, kurz erklärt.

Das Zahlstellen­melde­verfahren dient der Übermittlung von Sozial­ver­sicherungs­meldungen und Beitrags­nachweisen von Zahlstellen an die gesetzlichen Krankenversicherer. Meldepflichtige sind seit dem 1. Januar 2006 verpflichtet, Sozial­ver­sicherungs­meldungen und Beitragsnachweise ausschließlich verschlüsselt elektronisch an die Datenannahme- und Verteilstellen zu übermitteln; seit dem 1. Januar 2009 gilt das auch für Meldungen zur Beitragserhebung. Für Zahlstellen selbst ist das maschinelle Verfahren seit dem 1. Januar 2011 verpflichtend.

Zahlstelle in diesem Sinn ist jede Einrichtung, die Versorgungsbezüge auszahlt – ein Versorgungswerk ebenso wie eine Pensionskasse, eine Versicherung oder eine Betriebsrenten­verwaltung. Technischer Kommunikationspartner ist die ITSG.

Bezugsgröße

Im Mittelpunkt steht der einzelne Versorgungsbezug.

Nicht der Rentner und nicht die Meldung: Alle Meldungen und Rückmeldungen beziehen sich immer auf genau einen identifizierten Versorgungsbezug. Bezieht jemand zwei Bezüge, laufen zwei getrennte Dialoge.

Eindeutig identifiziert über

Vier Merkmale.

  • Versicherungs­nummer (VSNR)

  • Krankenkasse (BBNRKK)

  • Zahl­stellen­nummer (BBNRVU)

  • Aktenzeichen des Versorgungsbezugs (AZVU)

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Aktenzeichen verpflichtender Bestandteil der Identifikation.

Lebenszyklus

Ein Versorgungsbezug durchläuft fünf Zustände.

01

Nicht gemeldet

Der Versorgungsbezug existiert noch nicht oder wurde der Krankenkasse noch nicht bekannt gemacht. Der Kasse liegen keine Informationen zur Beitrags­pflicht vor.

02

Vorab­bescheinigung – optional

Vor Beginn der Auszahlung kann die Zahlstelle die Beitragsmerkmale abfragen: Personendaten, geplanter Beginn, erwarteter Zahlbetrag und Art des Versorgungsbezugs gehen an die Kasse, die mit den voraussichtlichen Beitragsmerkmalen antwortet. Die Vorab­bescheinigung ersetzt die spätere Beginn-Meldung nicht.

03

Aktiv gemeldet

Mit der ersten Auszahlung folgt die Beginn-Meldung. Die Krankenkasse prüft Versicherungs­verhältnis, Zuständigkeit, Beitrags­pflicht, Freibeträge sowie Kranken- und Pflege­ver­sicherung und übermittelt die gültigen Beitragsmerkmale.

04

Geändert

Renten­anpassung, geänderter Zahlbetrag, geänderte Merkmale oder Korrekturen bereits gemeldeter Daten führen zu einer Änderungs-Meldung. Der Bezug bleibt aktiv, erhält aber eine neue fachliche Ausprägung.

05

Beendet

Tod, vollständige Kapitalisierung, Ende des Anspruchs oder Überleitung auf einen anderen Bezug: Die Ende-Meldung schließt den Lebenszyklus ab.

Strom A

Was die Zahlstelle meldet.

Meldegrund · Auslöser

  • MG 5 · Vorab­bescheinigung
    Beitragsmerkmale vor der ersten Auszahlung abfragen

  • MG 1 · Beginn
    Erstmalige Zahlung oder Wiederaufnahme nach vorherigem Ende

  • MG 2 · Änderung
    Rentenanpassung, geänderter Zahlbetrag, geänderte Merkmale

  • MG 3 · Ende
    Einstellung, Kapitalisierung, Tod, Wechsel auf einen anderen Bezug

Strom B

Was die Krankenkasse zurückmeldet.

Rückmeldung · Bedeutung

  • RM 1
    Beitragspflicht festgestellt: Freibetrag, Beitragssatz, KV- und PV-Merkmale, Gültigkeitszeitraum

  • RM 2
    Änderung der Beitragsmerkmale – etwa Kassenwechsel, Statuswechsel oder neuer Freibetrag

  • RM 3
    Ende der Beitragspflicht

  • RM 4
    Ablehnung oder Klärungsbedarf: Versicherter unbekannt, fehlerhafte VSNR, unzuständige Kasse

  • RM 5 bis 9
    Vorab­bescheinigungen, Korrekturen, technische Verfahrensinformationen, Sonderfälle

Die beiden Ströme sind voneinander unabhängig. Die Krankenkasse kann jederzeit neue Beitragsmerkmale übermitteln – auch ohne dass die Zahlstelle etwas gemeldet hätte. Die Beitrags­be­rechnung muss darauf reagieren, nicht umgekehrt.

In netPension® ZMV

Der ganze Dialog, nicht nur der Versand.

Die Meldungen entstehen aus den Leistungs­daten, die ohnehin im System stehen. Wer netPension® als Bestands­führungs­system einsetzt, meldet ohne zweite Erfassung – und wer nur das ZMV nutzt, übernimmt die Daten über eine Schnittstelle aus der eigenen Fachanwendung.

  • Import und Validierung der Daten aus der Fachanwendung

  • Erstellung und verschlüsselter Versand der Meldedateien

  • Einlesen und Verarbeiten der Rückmeldungen

  • Bestands­abgleich zwischen Zahlstelle und Krankenkassen

  • Berechnung des Versorgungsbezugs-Maximums

  • Protokolle und Übersichten über alle Meldungen und Rückmeldungen

  • Pflege der Krankenkassen-Stammdaten, ihrer Beitragssätze und ihrer Datenannahme­stellen

Von der ITSG zertifiziert – Verschlüsselung inklusive.

netPension® ZMV ist von der ITSG zertifiziert. Der Datenaustausch läuft über dakota, die Software für die gesicherte Kommunikation zwischen Zahlstellen und gesetzlichen Krankenkassen. Alle Nutzdaten werden vor dem Versand verschlüsselt. Mit der Lizenz für netPension® ZMV erwerben Sie zugleich die Client-Lizenz für dakota – zusätzliche Lizenzgebühren entstehen nicht. Installiert wird dakota einmalig und bleibt im Betrieb weitgehend unsichtbar.

Auch ohne Systemwechsel

netPension® ZMV ist ein eigenes Produkt.

Das Zahlstellen­melde­verfahren lässt sich separat erwerben – On-Premise im eigenen Rechenzentrum oder als SaaS-Lösung. Sie behalten Ihr Bestands­führungs­system und nutzen nur das Melde­verfahren; die Daten kommen über eine Schnittstelle aus Ihrer Fachanwendung. Beide Betriebsarten haben denselben Funktionsumfang, sie unterscheiden sich nur darin, wer die Infrastruktur betreibt.

01

Eigene Mandanten­umgebung

Für jede Zahlstelle wird eine eigene Umgebung eingerichtet: Infrastruktur, Datenbank, technische Schnitt­stellen sowie Sicherheits- und Überwachungs­komponenten. Die Plattform ist mandantenfähig – mehrere Zahlstellen laufen auf gemeinsamer Infrastruktur bei vollständiger Trennung der Datenbestände.

02

Fachliche Einrichtung

Zahl­stellen­nummer, Organisations­daten und Ansprechpartner werden erfasst, Benutzer, Rollen und Berechtigungen eingerichtet, Meldeparameter, Kommunikationswege und Prüfregeln konfiguriert. Bestehende Versorgungs­empfänger, Versorgungsbezüge und historische Meldedaten lassen sich aus Vorsystemen übernehmen – ein laufendes Melde­verfahren wird also nahtlos fortgeführt.

03

Test und Inbetriebnahme

Vor dem Produktivbetrieb werden Anmeldung an den Kommunikations­diensten, Übertragung von Testmeldungen, Verarbeitung von Rückmeldungen sowie fachliche Einstellungen und Berechtigungen abgenommen.

04

Betrieb

Infrastruktur, Updates, Daten­sicherung, Verfügbarkeits­überwachung und Wartung liegen bei uns. Gesetzliche Änderungen und neue Versionen werden zentral bereitgestellt – Sie arbeiten immer mit dem aktuellen Stand und konzentrieren sich auf das Verfahren selbst.

Die vier Schritte beschreiben die SaaS-Einrichtung. Bei der On-Premise-Variante entfällt Schritt 01, die Anwendung wird stattdessen in Ihrer eigenen Umgebung installiert; Schritt 02 und 03 bleiben identisch, und den Betrieb in Schritt 04 führen Sie selbst. SaaS oder On-Premise im Vergleich

Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?

Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.