Was ist das?

Der elektronische Befreiungs­antrag, kurz erklärt.

EBEF steht im Umfeld der berufsständischen Versorgungs­werke für elektronischer Befreiungsantrag. Damit beantragt ein Mitglied eines Versorgungswerks die Befreiung von der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Renten­ver­sicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Seit dem 1. Januar 2023 muss dieser Antrag elektronisch gestellt werden.

Ablauf

Vom Antrag bis zum Bescheid.

01

Mitglied stellt den Antrag

Das Mitglied erfasst den Befreiungs­antrag elektronisch über das Antragsportal der DASBV. Die Angaben werden auf Plausibilität geprüft und eine eBefreiungs-ID vergeben.

02

Eingang im Versorgungswerk

Der Antrag wird elektronisch an das zuständige Versorgungswerk übermittelt und dem Mitglied zugeordnet.

03

Prüfung und Bestätigung

Das Versorgungswerk prüft die Mitgliedschafts­daten und bestätigt die Pflicht­mitgliedschaft in Versorgungswerk und Berufskammer sowie die erforderlichen Beitrags­voraussetzungen.

04

Weiterleitung über die DASBV

Die DASBV übermittelt den vom Versorgungswerk bestätigten Antrag elektronisch an die Deutsche Renten­ver­sicherung Bund.

05

Entscheidung der DRV Bund

Die DRV Bund prüft die gesetzlichen Befreiungs­voraussetzungen und entscheidet über die Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht.

06

Rückmeldung und Bescheid

Die Entscheidung wird dem Versorgungswerk elektronisch übermittelt. Das Mitglied erhält den Befreiungs- oder Ablehnungsbescheid schriftlich von der DRV Bund.

Häufige Fragen

Zwei Punkte, die oft übersehen werden.

Gilt die Befreiung dauerhaft?

Nein, sie bezieht sich grundsätzlich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder einem wesentlichen Wechsel der Tätigkeit muss deshalb regelmäßig ein neuer Befreiungsantrag gestellt werden.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung. Nur dann kann die Befreiung grundsätzlich rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn wirken.

Ist EBEF Teil des Arbeitgebermeldeverfahrens?

Nein, EBEF ist ein eigener Geschäftsprozess neben Zahlstellen­melde­verfahren, Rentenbezugs­mitteilung und Arbeitgeber­melde­verfahren. Gemeinsam ist ihnen nur die technische Datendrehscheibe: Auch der Befreiungsantrag läuft über die DASBV.

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