Was ist das?

Eine Kranken­kassen­meldung, die zu einem Beitrag führt.

Leistungsbezug → beitrags­pflichtiges Einkommen → Beitrag → Beitragsvertrag und Verarbeitung.

Bezieht ein Mitglied eine Leistung der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung – etwa Krankengeld –, meldet die Krankenkasse den Leistungsbezug und die beitrags­pflichtigen Werte. Für das Versorgungswerk entsteht daraus ein beitragsrelevanter Vorgang. Technisch bereitgestellt werden die Meldungen über die DASBV.

Ablauf

Von der Kassenmeldung zum Beitragsvertrag.

01

Krankenkasse

Meldet den Leistungsbezug und die beitrags­pflichtigen Werte.

02

DASBV

Stellt die MVA-Meldungen technisch bereit.

03

Versorgungswerk

Holt die Meldungen ab und verarbeitet sie.

04

netPension® ordnet zu

Das Mitglied wird über die Mitglieds-Nummer BV identifiziert, die Krankenkasse über die Krankenkassen-Nummer. Auffällige Fälle bleiben zur manuellen Klärung sichtbar.

05

Beitragsvertrag

Der Beitrag wird aus den gemeldeten Parametern ermittelt, der Beitragsvertrag beim Mitglied angelegt und die Meldung nach der Bearbeitung auf „verarbeitet" gesetzt.

Was gemeldet wird

Fünf Angaben je Fall.

  • Mitglieds­daten einschließlich Mitglieds-Nummer BV

  • Art des Leistungsbezugs

  • Beitrags­pflichtiges Einkommen

  • Gesamtbeitrag und Trägeranteil

  • Krankenkasse beziehungsweise Versicherungs­träger

Voraussetzung

Eindeutige Stammdaten.

Die automatische Zuordnung funktioniert nur, wenn Mitglieds- und Kassennummern eindeutig sind. Deshalb werden die Stammdaten der Krankenkassen in netPension® gepflegt – zusammen mit ihren Zusatz­beitragssätzen und ihren Datenannahme­stellen.

Was nicht eindeutig zugeordnet werden kann, verschwindet nicht: Auffällige Fälle bleiben in der Klärliste stehen, bis jemand entschieden hat.

Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?

Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.