Meldeverfahren
DEÜV-Meldungen und DSRV
An-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungsmeldungen sowie Entgeltdaten – der Datenstrom, der für befreite Mitglieder zusätzlich beim Versorgungswerk ankommt.
Was ist das?
DEÜV-Meldungen im berufsständischen Kontext.
DEÜV-Meldungen sind die Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Für Arbeitnehmer, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, geben Arbeitgeber diese Meldungen zusätzlich an die berufsständische Versorgungseinrichtung ab. Sie erreichen das Versorgungswerk über die DASBV.
Anmeldung
Abmeldung
Jahresmeldung
Unterbrechung
Entgeltmeldungen
DSRV
Die Datenstelle der Rentenversicherung.
Die DSRV ist die zentrale Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Für ein Versorgungswerk ist sie vor allem im Befreiungsverfahren relevant: Der elektronische Befreiungsantrag wird über die DASBV an die Deutsche Rentenversicherung Bund weitergeleitet, die über die Befreiungsvoraussetzungen entscheidet und das Ergebnis auf demselben Weg zurückmeldet.
Datensätze
Was technisch übertragen wird.
Vorgesehen sind unter anderem Datensätze wie DSME für DEÜV-Meldungen und DSBE für die Beitragserhebung der berufsständischen Versorgung. Beim DSBE kommen Datenbausteine für die Mitgliedsidentifikation (DBMI) und gegebenenfalls für Höherversicherungsbeiträge hinzu.
netPension® verarbeitet diese Datensätze, ordnet sie der Mitgliedschaft zu und verbucht die Beiträge. Korrekturen und Rückweisungen laufen im selben Bereich. Zum Arbeitgebermeldeverfahren
Sie wollen sehen, wie das bei Ihnen aussieht?
Wir zeigen netPension® an Ihren Fragen entlang – keine Folien, sondern die laufende Software. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Demo an.