Was ist das?

DEÜV-Meldungen im berufs­ständischen Kontext.

DEÜV-Meldungen sind die Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Für Arbeitnehmer, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Renten­ver­sicherungs­pflicht befreit sind, geben Arbeitgeber diese Meldungen zusätzlich an die berufsständische Versorgungs­einrichtung ab. Sie erreichen das Versorgungswerk über die DASBV.

  • Anmeldung

  • Abmeldung

  • Jahresmeldung

  • Unterbrechung

  • Entgeltmeldungen

DSRV

Die Datenstelle der Renten­ver­sicherung.

Die DSRV ist die zentrale Datenstelle der Deutschen Renten­ver­sicherung. Für ein Versorgungswerk ist sie vor allem im Befreiungs­verfahren relevant: Der elektronische Befreiungsantrag wird über die DASBV an die Deutsche Renten­ver­sicherung Bund weitergeleitet, die über die Befreiungs­voraussetzungen entscheidet und das Ergebnis auf demselben Weg zurückmeldet.

Datensätze

Was technisch übertragen wird.

Vorgesehen sind unter anderem Datensätze wie DSME für DEÜV-Meldungen und DSBE für die Beitragserhebung der berufsständischen Versorgung. Beim DSBE kommen Datenbausteine für die Mitgliedsidentifikation (DBMI) und gegebenenfalls für Höher­ver­sicherungs­beiträge hinzu.

netPension® verarbeitet diese Datensätze, ordnet sie der Mitgliedschaft zu und verbucht die Beiträge. Korrekturen und Rückweisungen laufen im selben Bereich. Zum Arbeitgeber­melde­verfahren

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